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VERORDNUNG

Diese Bestimmungen regeln den Aufenthalt von Gästen sind am Eingang der Struktur ausgehängt und auf der Website www.campingfusina.com veröffentlicht. Das Betreten der Struktur stellt deren vollständige Akzeptanz dar.

ART.01: Für den Zutritt zum Campingplatz ist eine Genehmigung der Direktion und eine entsprechende gesetzliche Registrierung erforderlich. Auf Anordnung der Polizei oder der Carabinieri sind alle Gast- und Besuchercamper, Erwachsene und Kinder, verpflichtet, der Direktion ihren Personalausweis oder Reisepass auszuhändigen. Andere Dokumente sind nicht gültig. Nach der Zahlung wird ein Dokument zurückgesandt.
Auf dem Campingplatz müssen Gäste beim Check-in das ausgehändigte Identifikationsarmband tragen.
Außenstehenden ist der Zutritt strengstens verboten. Personen, die sich ohne Genehmigung der Direktion im Inneren des Geheges aufhalten, werden wegen unbefugtem Betreten gemäß Art. 1 angezeigt. 614 Strafgesetzbuch

ART.02: Die Rezeption ist von 08:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
Check-in:
Bungalows: ab 15:00 Uhr.
Stellplätze: ab 08.00 Uhr.
Check-out:
Bungalows: bis 10.00 Uhr am Abreisetag
Stellplätze: bis 14.00 Uhr am Abreisetag

Bei einer Abreise vor 8:00 Uhr am Abreisetag muss der Restbetrag am Vortag bis 21:00 Uhr beglichen werden. Die an der Rezeption angezeigten Übernachtungspreise gelten ab Anreise bis 10.00 Uhr (Wohneinheiten) bzw. 14.00 Uhr (Stellplätze) des Folgetages. Die Struktur behält sich das Recht vor, beim Check-out gemeinsam mit dem Gast die genutzten Anlagen und Räume zu überprüfen und festgestellte Schäden in Rechnung zu stellen.

ART.03: Die Besetzung des Wohnmobil-, Zelt- oder Wohnwagenplatzes unterliegt der Genehmigung der Direktion.

ART.04: Das Abstellen von Fahrzeugen ist auf den von der Direktion angegebenen Plätzen gestattet. Diese kann je nach Bedarf dazu einladen, sie an einen anderen Platz zu bringen, um die Aufstellung eines neuen Zeltes oder Wohnwagens zu ermöglichen.

ART.05: Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis 07.00 Uhr ist Ruhe angesagt, tagsüber ist Lärmminderung erforderlich. Das Fernsehen/Radio wird nur bei sehr geringer Lautstärke toleriert.
ART.06: Gäste müssen auf ihr Eigentum achten; Die Direktion haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung,
mit Ausnahme der ihr anvertrauten und gegen Ausstellung einer Quittung entgegengenommenen Gegenstände. Die Direktion und das Servicepersonal haften nicht für Verlust oder Vergessen in den Gemeinschaftsräumen.

ART.07: Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb des Touristenkomplexes darf 10 km/h nicht überschreiten.

ART.08: Es ist obligatorisch, die Vegetation, Hygiene und Sauberkeit zu respektieren.

ART.09: Die Besitzer der Hunde (die nur auf dem Stellplatz und in den öffentlichen Bereichen erlaubt sind)
sind verpflichtet, sie an der Leine mit Maulkorb zu führen und bei der Ankunft ihr Gesundheitszeugnis vorzulegen. Sie haften auch für etwaige Schäden.

ART.10: Der elektrische Anschluss an die entsprechenden Steckdosen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Direktion gestattet Beleuchtungs- und Kühlgeräte, und muss mit einer Schutzerdungsentladung ausgeführt werden. Lassen Sie Elektrogeräte nicht unbeaufsichtigt laufen. Laden Sie nicht mehr als ein Elektrogerät an einer Steckdose. Verwenden Sie keine Mehrfachsteckdosen.

ART.11: Es ist strengstens verboten, die Chemietoiletten in den Toiletten zu entleeren. Verwenden Sie die
spezielle Entleerungsschüssel.

ART.12: Die Benutzung von Feuer, sowie die Verwendung von Kohlenbecken, Grills und Barbecues
ist strengstens verboten.

ART.13: Der Zugang zum Schwimmbad ist nur während der Öffnungszeiten des Schwimmbades während der Ausstellung gestattet des Identifikationsarmbandes. Das Tragen einer Badekappe ist Pflicht.

ART.14: Nach Ansicht der Geschäftsleitung ist die Nichtbeachtung dieser Regeln und Verhalten schädlich
für die Harmonie und der Geist der Siedlung können dazu führen, dass man als unerwünschter Gast vom
Feld verwiesen wird.

ART.15: Der Zugang zur Einrichtung setzt die vollständige Akzeptanz der „Informationen für Kunden“ durch den Gast voraus über die Verarbeitung personenbezogener Daten“, liegt an der Rezeption aus und steht jedem, der eine Kopie anfordert, in Papierform zur Verfügung.

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